Verfahrenshilfe ausdrücklich und fristwahrend beantragen.
Schildern Sie die wirtschaftliche Situation, beantragen Sie die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers ausdrücklich und legen Sie dar, warum die rechtliche Vertretung für das konkrete Verfahren erforderlich ist. Die unbemittelte Person erhält nicht automatisch in jeder Vollzugsbeschwerde einen kostenlosen Rechtsbeistand.