Bei akuter Gefahr sofort über einen erreichbaren Weg die Justizwache verständigen.
Rufen Sie, klopfen Sie, machen Sie sich auf andere sichere Weise bemerkbar oder verständigen Sie eine erreichbare Person in der Anstalt. Nennen Sie Haftraum, Art der Gefahr und die benötigte Hilfe. Ein Defekt der Rufanlage darf nicht dazu führen, dass eine akute Gefahr ungeprüft bleibt. Nach der Versorgung sind Uhrzeit, Meldungsweg, anwesende Personen und Reaktion festzuhalten.