Vor dem Strafantritt Unterlagen bündeln, die in die Klassifizierung einfließen sollen.
Die Weichen für den gesamten Vollzug werden früh gestellt. Wer den Strafantritt vor sich hat, kann die spätere Klassifizierung nach § 134 StVG vorbereiten, indem er die Unterlagen zusammenstellt, die für Anstaltswahl, Arbeit, Ausbildung und Behandlung sprechen: bestehende Diagnosen und Therapieberichte, Nachweise über Wohnsitz und familiäre Anbindung, Ausbildungs- oder Arbeitsnachweise, Bestätigungen über laufende Suchtbehandlungen.
Konkret jetzt zu tun: Erstens prüfen, ob ein Strafaufschub nach § 6 StVG sinnvoll ist, um offene Angelegenheiten zu ordnen. Zweitens die Belege so aufbereiten, dass sie der Klassifizierungsstelle und später der Anstaltsleitung vorliegen. Drittens schon vor Antritt überlegen, welche Anstalt nach Heimatnähe und Behandlungsangebot passt, damit dieser Wunsch in die Bestimmung des Vollzugsortes einfließen kann.