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Strafhaft

Strafregisterbescheinigung während Freiheitsentzug: Identitätsnachweis und Übermittlung

Strafregisterbescheinigung aus der Strafhaft beantragen: Identität, Vollmacht, Unterlagen, Abholung und zulässige Übermittlung ordnen.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Ihr Rechtsanwalt für Haftrecht und Freiheitsentzug

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13. September 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Eine Strafregisterbescheinigung kann auch während einer Strafhaft benötigt werden, etwa für eine Arbeit, eine Ausbildung oder einen anderen konkreten Nachweis. Die inhaftierte Person bleibt Antragsteller. Angehörige können Unterlagen beschaffen und eine bevollmächtigte Person einschalten, sie ersetzen den Antrag der betroffenen Person aber nicht.

Für die Abwicklung sind drei Fragen zu trennen: Wie wird die Identität nachgewiesen, wer darf den Antrag einbringen oder die Bescheinigung abholen und wie gelangt das Dokument in die Justizanstalt? Die Antwort hängt vom vorhandenen Ausweis, der Vollmacht, dem gewählten Behördenweg und den Postregeln im Vollzug ab.

Erste Einordnung

Antrag, Identität, Zustellung oder Vertretung?

Wählen Sie den Punkt, der in Ihrer Situation zuerst geklärt werden muss. Die Einordnung ersetzt die Prüfung des konkreten Antrags und der vorhandenen Dokumente.

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01 Frage 1

Welcher Schritt ist bei Ihnen offen?

Ordnen Sie zuerst ein, ob der Antrag, der Identitätsnachweis oder die Übermittlung geklärt werden soll.

Alle Pfade im Überblick

Übersicht aller Antworten.

01

Antrag, Ausweis und frühere Namen zuerst zusammenstellen.

Für den Antrag werden die Personaldaten, ein amtlicher Lichtbildausweis und gegebenenfalls Nachweise früherer Namen benötigt. Ordnen Sie diese Unterlagen und klären Sie anschließend mit der zuständigen Behörde oder der Verteidigung, welcher Einbringungsweg für die Haftlage passt.

02

Die Identitätskette muss mit amtlichen Unterlagen nachvollziehbar sein.

Ein fehlender oder nicht aktueller Ausweis kann die Bearbeitung erschweren. Halten Sie fest, welches Identitätsdokument vorhanden ist, welche Daten abweichen und welche ergänzenden Urkunden die Behörde erhalten kann.

03

Zustellung und Postweg müssen gemeinsam geplant werden.

Die Bescheinigung kann über eine bevollmächtigte Person abgeholt und anschließend in die Justizanstalt übermittelt werden. Für den Postweg sind die Regeln des Strafvollzugs und die konkrete Hausordnung zu beachten. Sichern Sie daher Empfänger, Absender und den geplanten Übermittlungsweg.

04

Eine Vollmacht kann Antragstellung oder Abholung ermöglichen.

Eine andere Person kann den Antrag einbringen oder die Bescheinigung abholen, wenn die dafür erforderliche Vollmacht vorliegt. Bei anwaltlicher Vertretung kann die Behörde nach den amtlichen Informationen grundsätzlich mit einer Ausweiskopie der betroffenen Person arbeiten.

Wer die Strafregisterbescheinigung beantragen kann

Die Strafregisterbescheinigung wird grundsätzlich nur der betroffenen Person auf deren Antrag ausgestellt. Ein Angehöriger kann daher nicht allein wegen der familiären Beziehung eine Bescheinigung für die inhaftierte Person verlangen. Er kann beim Zusammenstellen der Unterlagen helfen oder eine Vollmacht für einen konkreten Handlungsschritt vorbereiten.

Die Beantragung ist von der späteren Verwendung zu trennen. Die Behörde stellt die Bescheinigung aus, wenn die gesetzlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ob ein Arbeitgeber, eine Ausbildungsstelle oder eine andere Stelle zusätzlich ein aktuelles Dokument verlangt, ist eine eigene Frage.

Identität aus der Strafhaft nachweisen

Für den Behördenweg braucht die Behörde eine verlässliche Feststellung der Identität. Nach den amtlichen Informationen muss die antragstellende Person bei einem persönlichen Behördenweg grundsätzlich zumindest einmal persönlich erscheinen, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung. Eine Vertretung kann diesen persönlichen Schritt ersetzen, wenn sie ordnungsgemäß bevollmächtigt ist.

Für anwaltlich vertretene Antragsteller ist der persönliche Gang zur Behörde grundsätzlich nicht erforderlich, wenn die bevollmächtigte Rechtsanwältin oder der bevollmächtigte Rechtsanwalt dem Antrag eine Kopie des amtlichen Lichtbildausweises beilegt. Für eine inhaftierte Person ist deshalb zuerst zu klären, ob ein brauchbarer Ausweis vorhanden ist und wie eine lesbare Kopie sicher zur Vertretung gelangt.

Ein abweichender Familienname oder ein nicht eingetragener akademischer Grad kann zusätzliche Nachweise auslösen. Dann kommen je nach Abweichung etwa eine Geburts-, Heirats- oder Namensänderungsurkunde sowie der Nachweis des akademischen Grades in Betracht.

Welche Unterlagen für den Antrag wichtig sind

Für eine normale Strafregisterbescheinigung gehören der amtliche Lichtbildausweis und die im Antrag erforderlichen Personaldaten zur Arbeitsgrundlage. Früher geführte Namen müssen angegeben werden. Die dazu passenden Urkunden sollten bereitliegen, wenn der aktuelle Ausweis diese Namensgeschichte nicht vollständig abbildet.

Bei einer Vertretung kommen die Vollmacht und die Ausweiskopie der betroffenen Person hinzu. Eine spezielle Strafregisterbescheinigung kann weitere Bestätigungen voraussetzen. Dieser Beitrag behandelt die normale Bescheinigung während der Strafhaft. Ob eine Sonderbescheinigung für einen bestimmten Zweck erforderlich ist, muss vor der Antragstellung mit der anfordernden Stelle geklärt werden.

Praktisch bewährt sich eine kurze Dokumentenliste mit Original, Kopie und Übermittlungsdatum. So lässt sich später nachvollziehen, welche Unterlage bei der Behörde, bei der Verteidigung oder in der Justizanstalt vorlag.

Antrag und Zustellung während der Haft organisieren

Für die Abwicklung aus der Justizanstalt müssen Antragstellung, Abholung und Weiterleitung als getrennte Schritte geplant werden. Eine bevollmächtigte Person kann den Antrag einbringen oder die Bescheinigung abholen. Danach kann sie das Dokument nach dem vereinbarten Weg an die inhaftierte Person weitergeben.

Für Schreiben aus und in die Justizanstalt gelten die Regeln des Strafvollzugsgesetzes und der Hausordnung. Der allgemeine Postverkehr ist in §§ 87 ff StVG geregelt. Wird die Übermittlung über die Verteidigung geführt, ist der besondere Schutz des Schriftverkehrs mit dem Verteidiger nach § 89 StVG zu berücksichtigen. Eine private Sendung kann dagegen den allgemeinen Kontrollregeln unterliegen.

Eine direkte Zusage der Behörde, die Bescheinigung an eine bestimmte Justizanstalt zu schicken, sollte nicht vorausgesetzt werden. Klären Sie vor dem Antrag, wer abholt, wohin das Dokument geschickt wird und wie der Empfang in der Anstalt dokumentiert werden kann.

Dokumentation für Rückfragen und Fristen sichern

Wer die Bescheinigung für eine Bewerbung oder einen anderen Termin benötigt, sollte den Anlass und den gewünschten Eingangstermin früh festhalten. Die amtliche Information weist darauf hin, dass die Bescheinigung in den meisten Fällen höchstens drei Monate alt sein darf. Das ist eine Anforderung der jeweiligen Stelle und keine allgemeine Gültigkeitsfrist für jeden Zweck.

Notieren Sie Antragstag, zuständige Behörde, Vollmacht, übermittelte Ausweiskopie, Abholtag und Weiterleitung. Bei fehlenden Unterlagen lässt sich dann gezielt feststellen, an welcher Stelle die Bearbeitung stockt. Bei laufender Haft sollten Anträge und Antworten zusätzlich über die Verteidigung geordnet werden.

Wege im Überblick

Wer welchen Schritt übernehmen kann

Die Rollen lassen sich klar trennen. Der konkrete Behördenweg richtet sich nach den vorhandenen Unterlagen und der Vollmacht.

Antrag, Identitätsnachweis und Zustellung während der Strafhaft
Beteiligte Person Mögliche Aufgabe Worauf es ankommt
Inhaftierte Person Antrag veranlassen und Zweck klären Personaldaten, frühere Namen und vorhandene Ausweise müssen stimmen
Angehörige Unterlagen sammeln und Kontakt bündeln Für Antragstellung oder Abholung ist eine Vollmacht erforderlich
Rechtsanwalt Antrag einbringen und Bescheinigung abholen Vollmacht und Kopie des amtlichen Lichtbildausweises beilegen
Ausstellende Behörde Identität prüfen und Bescheinigung ausstellen Zuständigkeit, Parteienverkehr und konkrete Unterlagen vorab klären
Justizanstalt Post- und Empfangsweg im Vollzug abwickeln Hausordnung und Regeln für eingehende Sendungen beachten
FAQ

Häufige Fragen zur Strafregisterbescheinigung aus der Haft.

Kann ein Angehöriger die Strafregisterbescheinigung allein beantragen? +

Grundsätzlich beantragt die betroffene Person die Bescheinigung. Ein Angehöriger kann mit einer Vollmacht für die Antragstellung oder Abholung handeln. Die bloße Angehörigeneigenschaft reicht dafür nicht.

Muss eine inhaftierte Person persönlich zur Behörde? +

Bei einem persönlichen Behördenweg ist grundsätzlich zumindest einmal ein persönliches Erscheinen für die Identitätsfeststellung vorgesehen. Eine ordnungsgemäß bevollmächtigte Person kann diesen Schritt ermöglichen. Bei anwaltlicher Vertretung genügt nach den amtlichen Informationen grundsätzlich die Kopie des amtlichen Lichtbildausweises.

Was tun, wenn der Ausweis in der Haft nicht verfügbar ist? +

Dann sollte zuerst geklärt werden, welches amtliche Dokument vorhanden ist und ob die Justizanstalt oder die Verteidigung eine lesbare Kopie beschaffen kann. Reichen die Unterlagen für eine sichere Identitätsfeststellung nicht aus, kann die Behörde weitere Nachweise verlangen.

Wie kommt die Bescheinigung in die Justizanstalt? +

Eine bevollmächtigte Person kann sie abholen und nach dem zulässigen Post- oder Übergabeweg weiterleiten. Vorher sollten Hausordnung, Empfänger, Absender und die Dokumentation des Einlangens geklärt werden.

Wie alt darf die Bescheinigung sein? +

Für viele Zwecke wird eine Bescheinigung verlangt, die höchstens drei Monate alt ist. Maßgeblich ist der konkrete Zweck und die Stelle, bei der das Dokument vorgelegt werden soll.

Themen
StrafregisterbescheinigungStrafhaftIdentitätsnachweisVollmachtPostverkehr

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