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Ordnungsstrafe im Strafvollzug: Vollstreckung, sechs Monate und Kosten vom Hausgeld

Ordnungsstrafe im Strafvollzug: Was Vollstreckung, Neufestsetzung, Barauslagen und Hausgeld praktisch bedeuten.

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Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

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22. Juli 2026 · Mag. Christopher Angerer, Rechtsanwalt

Eine Ordnungsstrafe im Strafvollzug endet nicht mit dem Moment der Entscheidung. Entscheidend ist oft, wie sie vollstreckt wird, wann eine nicht eingeleitete Vollstreckung neu festgesetzt werden muss und welche Kosten oder Barauslagen vom Hausgeld einbehalten werden können.

Der BMJ-Entwurf zur Strafvollzugsnovelle 2026 behandelt Details zu § 116 Abs 6 StVG, § 107 Abs 4 StVG und § 17 Abs 2 Z 2 StVG. Der Entwurf ist noch nicht geltendes Recht. Er zeigt aber, welche praktischen Fragen bei Ordnungsstrafen künftig genauer gesehen werden sollten.

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01

Vorwurf, Beweise und Verhältnismäßigkeit prüfen.

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02

Zeitablauf und Beginn der Vollstreckung dokumentieren.

Zeitablauf und Beginn der Vollstreckung dokumentieren.

03

Kostenbasis und Kontoauszug sichern.

Kostenbasis und Kontoauszug sichern.

Entscheidung und Vollstreckung getrennt prüfen

Bei einer Ordnungsstrafe sind zwei Ebenen zu trennen. Zuerst geht es um die Entscheidung selbst: Welche Ordnungswidrigkeit wird vorgeworfen, welche Beweise liegen vor und welche Strafe wurde ausgesprochen? Danach folgt die Frage, wie und wann diese Strafe vollstreckt wird.

Gerade bei zeitlichem Abstand zwischen Entscheidung und Vollstreckung können Fehler entstehen. Wer nur die ursprüngliche Entscheidung prüft, übersieht möglicherweise, dass die spätere Vollstreckung eigene Voraussetzungen, Dokumentationspflichten und Beschwerdepunkte aufwirft.

Warum sechs Monate praktisch wichtig sein können

Der Entwurf zu § 116 Abs 6 StVG behandelt die Frage, was mit einer Ordnungsstrafe passiert, deren Vollstreckung nicht innerhalb einer bestimmten Zeit eingeleitet wurde. Die genaue Reichweite hängt vom endgültigen Gesetzestext ab. Praktisch zeigt der Entwurf aber, dass der Zeitpunkt des Vollstreckungsbeginns dokumentiert werden sollte.

Betroffene und Angehörige sollten daher nicht nur die Entscheidung aufheben lassen wollen, sondern auch den Vollstreckungsablauf prüfen. Wann wurde die Strafe ausgesprochen, wann wurde sie zugestellt, wann begann die Vollstreckung und gab es Unterbrechungen? Diese Chronologie kann für eine Beschwerde relevant sein.

Praxisübersicht

Welche Spur zuerst zu prüfen ist

Die Übersicht ordnet typische erste Prüfschritte.

Erste Prüfschritte im Vollzugsrecht
Lage Prüffrage Erster Schritt
Frist Frist Wann begann und endet die Frist? Zustellung und Fristende dokumentieren
Unterlagen Unterlagen Welche Entscheidung liegt vor? Beschluss, Kuvert und Aktenzeichen sichern
Rechtsweg Rechtsweg Welche Stelle ist zuständig? Beschwerdeweg vor Einbringung prüfen
Belege Belege Welche Nachweise stützen den Antrag? Chronologie und Dokumente geordnet sammeln

Die Übersicht ersetzt keine Einzelfallprüfung. Maßgeblich sind geltendes Recht, konkrete Entscheidung und Aktenlage.

Hausgeld, Eigengeld und Kosten richtig einordnen

Kosten und Barauslagen im Vollzug wirken für Angehörige oft undurchsichtig. Hausgeld und Eigengeld haben unterschiedliche Funktionen. Wenn Kosten im Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit einbehalten werden sollen, muss geprüft werden, welche Grundlage genannt wird und ob die Höhe nachvollziehbar ist.

§ 107 Abs 4 StVG und die geplanten Änderungen im Entwurf machen deutlich, dass Kostenfragen nicht als Nebensache abgetan werden sollten. Ein kleiner Betrag kann rechtlich relevant sein, wenn dahinter eine falsche Kostenentscheidung, unklare Berechnung oder fehlende Anhörung steht.

Welche Beschwerdespur offenstehen kann

Gegen Ordnungsstrafen und damit verbundene Vollzugsakte kann je nach Konstellation Rechtsschutz nach dem StVG offenstehen. Wichtig ist, nicht nur über die Härte der Strafe zu schreiben, sondern konkrete Rechtsverletzungen zu benennen: fehlende Sachverhaltsklärung, unverhältnismäßige Sanktion, falscher Vollstreckungszeitpunkt oder unklare Kosten.

Aus anwaltlicher Perspektive sollte die Beschwerde die Aktenlage ordnen. Dazu gehören Entscheidung, Zustellung, Niederschrift, Stellungnahme, Kostenaufstellung und Kontoauszüge. Ohne diese Unterlagen bleibt die Prüfung oft zu ungenau.

Wichtig: Die Strafvollzugsnovelle 2026 ist derzeit ein Ministerialentwurf. Für laufende Verfahren gelten die aktuellen Bestimmungen. Neue Entwurfsregeln dürfen nicht als bereits geltendes Recht dargestellt werden.

Häufige Fragen

Was Betroffene jetzt wissen sollten

Gilt der BMJ-Entwurf zur Strafvollzugsnovelle 2026 schon? +

Nein. Der Entwurf ist ein Ministerialentwurf und noch nicht geltendes Recht. Für laufende Verfahren zählen die geltenden Bestimmungen, der Entwurf kann aber zeigen, welche Fragen künftig gesetzlich präzisiert werden sollen.

Was ist der wichtigste erste Schritt? +

Sichern Sie Entscheidung, Zustellung, Aktenzeichen, Datum und alle vorhandenen Nachweise. Ohne diese Grundlage lässt sich Frist, Rechtsweg und Erfolgsaussicht kaum verlässlich prüfen.

Kann ich mich auf eine allgemeine Auskunft der Justizanstalt verlassen? +

Bei laufenden Fristen sollte eine allgemeine oder telefonische Auskunft nicht die einzige Grundlage sein. Wichtige Punkte sollten schriftlich dokumentiert und rechtlich geprüft werden.

Themen
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